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Der große Anteil der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr teilt seine Lenk- und Ruhezeiten nicht optimal ein. Oft liegt es nur am mangelnden Wissen über die Möglichkeiten und Variationen. Das zieht häufig hohe Bußgelder nach sich. Diese treffen nicht nur den Fahrer, auch der Verantwortliche für den Transportauftrag wird zur Kasse gebeten. Seit Mai 2006 sind die neuen EG- Kontrollgeräte mit Massenspeicher und Fahrerkarte im Einsatz. Neuzulassungen sind mit diesen Geräten ausgestattet. Altfahrzeuge müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen nachgerüstet werden, z. B. bei kompletten Systemdefekt. Die digitalen Kontrollgeräte können bis in das kleinste Detail die Lenkzeiten, Ruhezeiten, sonstige Arbeiten, Lenkzeitunterbrechungen sowie Geschwindigkeiten aufzeichnen. Der Fahrer kann nur noch mit einer persönlichen Chipkarte (darauf werden seine Daten gespeichert) die Fahrt antreten. Es ist nicht erlaubt ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug mit digitalen Kontrollgerät zu lenken. Falls der Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte ist und diese durch defekt nicht vom Kontrollgerät angenommen wird, darf er 15 Tage ohne Karte fahren. Er ist aber verpflichtet täglich Ausdrucke zu erstellen. Für eine Überführungsfahrt ohne Karte (z. B. ab Werk zum Standort) darf das Gerät nicht endkalibriert sein. Seit dem 11.04.2007 ist die neue EWG VO 561/2006 in Kraft. Sie hat die bisherige EWG VO 3820/85 abgelöst und neue Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten mit sich gebracht. |
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| Daher
ist es sinnvoll die Fahrer, Disponenten und weitere am Transport beteiligte
Personen auszubilden. |
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