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Mindestausbildung von Berufskraftfahrern

Das Europäische Parlament erhofft sich mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch die Einführung neuer EU- Vorschriften für eine Mindestgrundausbildung von Berufskraftfahrern.

Die bereits in zweiter Lesung verabschiedete Richtlinie verlangt, dass die Fahrer von Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtmasse neben dem LKW Führerschein (C;CE) künftig Grundkenntnisse in Fahrzeug- und Sicherheitstechnik nachweisen. Das Verhalten in Notfallmaßnahmen wird im Ausbildungsrahmen enthalten sein.

Die neuen Bestimmungen könnten nach Billigung durch den EU- Ministerrat zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Der Ausbildungsumfang soll 210 Stunden (6 Wochen a`35 Stunden) betragen.


Gefahrguttransport - Aussichten für 2005 -

Kaum sind die neuen Vorschriften des ADR 2003 in die Praxis umgesetzt, müssen sich die Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, auf neue Änderungen des ADR und der Gefahrgutbeauftragten Verordnung (GbV) ab Januar 2005 einstellen.

Nach heutigen Stand bedeutet das im Detail:

In der GbV wird die Verlängerung des EU- Schulungsnachweises durch eine Fortbildungsschulung ohne abschließende Prüfung vor der IHK entfallen.
Das heißt: Gefahrgutbeauftragte, deren Schulungsnachweis ausläuft, müssen die 2-tägige Fortbildung besuchen und eine Prüfung vor der zuständigen IHK ablegen um eine Verlängerung ihres Schulungsnachweises um weitere 5 Jahre zu erlangen.

Einschneidender werden die Änderungen im Schulungssystem für die Gefahrgutfahrer:
Die alle 5 Jahre vorgeschriebene Fortbildungsschulung zur Verlängerung der ADR- Bescheinigung wird ab 2005 auf 2 Unterrichtstage ausgedehnt; die 5-jährige Gültigkeit bleibt erhalten.
Als positiv muss hier angesehen werden, dass den Schulungsveranstaltern die Chance gegeben wird eine qualifiziertere Fortbildung als bisher durchführen zu können.
Sicher ist, dass eine 2- tägige Fortbildungsschulung im Preis empfindlich höher ausfallen wird.
Fordern Sie ein Angebot für ihre Inhouseschulung an!

Ganz neu ist die Einführung der Schulungspflicht für Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit einem zGG von < 3,5 t.
Hier wird der Basiskurs zur Pflicht.
Ab 1.01.2007 müssen Fahrer von Gefahrguttransporten unter 3,5 to. zGM geschult sein. Fordern Sie ein Angebot an, wir schulen auch Inhouse.


Aktuell! Infoveranstaltung Digitaler Tachograph vom 4.10.2005

 

Gefahrgutunfall auf der B 248 bei Drütte am 28.09.2005

 

Rollende Zeitbombe von der Autobahn gezogen

 

Blackbox ist etwas übertrieben

 

Gefahrgutunfälle aus der Zeitung


Guido Gasparini
Kraftverkehrsausbildung Salzgitter
29.09.2005