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Mindestausbildung
von Berufskraftfahrern Das Europäische
Parlament erhofft sich mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch die
Einführung neuer EU- Vorschriften für eine Mindestgrundausbildung
von Berufskraftfahrern. Die
bereits in zweiter Lesung verabschiedete Richtlinie verlangt, dass die
Fahrer von Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtmasse neben dem LKW
Führerschein (C;CE) künftig Grundkenntnisse in Fahrzeug- und
Sicherheitstechnik nachweisen. Das Verhalten in Notfallmaßnahmen
wird im Ausbildungsrahmen enthalten sein. Die
neuen Bestimmungen könnten nach Billigung durch den EU- Ministerrat
zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Der Ausbildungsumfang soll 210 Stunden
(6 Wochen a`35 Stunden) betragen. Gefahrguttransport
- Aussichten für 2005 - Kaum
sind die neuen Vorschriften des ADR 2003 in die Praxis umgesetzt, müssen
sich die Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt
sind, auf neue Änderungen des ADR und der Gefahrgutbeauftragten Verordnung
(GbV) ab Januar 2005 einstellen. Nach
heutigen Stand bedeutet das im Detail: In der
GbV wird die Verlängerung des EU- Schulungsnachweises durch eine
Fortbildungsschulung ohne abschließende Prüfung vor der IHK
entfallen. Einschneidender
werden die Änderungen im Schulungssystem für die Gefahrgutfahrer: Ganz
neu ist die Einführung der Schulungspflicht für Fahrer von kennzeichnungspflichtigen
Fahrzeugen mit einem zGG von < 3,5 t. Aktuell! Infoveranstaltung
Digitaler Tachograph vom 4.10.2005 Gefahrgutunfall
auf der B 248 bei Drütte am 28.09.2005 Rollende Zeitbombe
von der Autobahn gezogen Blackbox ist etwas übertrieben
Gefahrgutunfälle
aus der Zeitung |
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