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Willkommen
Entscheidungen über Verkehrssicherheit/Verkehrsfluss erfolgen ausschließlich durch die
Polizei. Der Havariekommissar hat die Polizei aber auf mögliche Bedenken und auf Folgen
polizeilicher Maßnahmen bezüglich der Güter hinzuweisen.
Für Schäden an Fahrzeugen ist der Havariekommissar nicht zuständig.
Sofern der Zentralruf der Autoversicherer unterrichtet wird, betrifft dies ausschließlich die
Kraftfahrzeugversicherung, nicht die Transport- oder Verkehrshaftungsversicherung*
Sie erreichen uns unter der Nummer 0160/ 93884858
*Informationen stammen vom GdV
Havariekommissar
Der Havariekommissar erklärt „Totalschaden“, wenn ein Missverhältnis der Bergungskosten zum
Wert der zu bergenden Güter offensichtlich ist.