Lorem Ispum Dolor Bei Unfällen mit Ladungsschäden ist es in der Regel sinnvoll, einen Havariekommissar hinzuzuziehen. Der Havariekommissar entscheidet nach eigener Sachkenntnis oder unter Hinzuziehung geeigneter weiterer Sachverständiger und/oder Betriebe (z.B. Bergungsunternehmen) über die notwendigen schadenmindernden Maßnahmen, insbesondere zur Ladungssicherung vor Weiterfahrt/Bergung/Verwertung der Güter.   About Willkommen  Entscheidungen über Verkehrssicherheit/Verkehrsfluss erfolgen ausschließlich durch die Polizei. Der Havariekommissar hat die Polizei aber auf mögliche Bedenken und auf Folgen polizeilicher Maßnahmen bezüglich der Güter hinzuweisen. Für Schäden an Fahrzeugen ist der Havariekommissar nicht zuständig. Sofern der Zentralruf der Autoversicherer unterrichtet wird, betrifft dies ausschließlich die Kraftfahrzeugversicherung, nicht die Transport- oder Verkehrshaftungsversicherung* Sie erreichen uns unter der Nummer 0160/ 93884858 *Informationen stammen vom GdV Havariekommissar  Der Havariekommissar erklärt „Totalschaden“, wenn ein Missverhältnis der Bergungskosten zum Wert der zu bergenden Güter offensichtlich ist.