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Der Digitale Tachograph
Der große Anteil der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr teilt seine
Lenk- und Ruhezeiten nicht optimal ein. Oft liegt es nur am mangelnden Wissen über die
Möglichkeiten und Variationen. Fehlbedienungen des digitalen Kontrollgerätes ziehen
häufig hohe Bußgelder nach sich. Seit Mai 2006 sind die neuen EG- Kontrollgeräte mit
Massenspeicher und Fahrerkarte im Einsatz. Neuzulassungen sind mit diesen Geräten
ausgestattet. Altfahrzeuge müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen nachgerüstet
werden, z. B. bei kompletten Systemdefekt.
Die digitalen Kontrollgeräte können bis in das kleinste Detail die Lenkzeiten, Ruhezeiten,
sonstige Arbeiten, Lenkzeitunterbrechungen sowie Geschwindigkeiten aufzeichnen. Der
Fahrer kann nur noch mit einer persönlichen Chipkarte (darauf werden seine Daten
gespeichert) die Fahrt antreten. Es ist nicht erlaubt ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug mit
digitalen Kontrollgerät gewerblich zu lenken. Falls der Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte
ist und diese durch defekt nicht vom Kontrollgerät angenommen wird, darf er 15 Tage
ohne Karte fahren. Er ist aber verpflichtet täglich Ausdrucke zu erstellen. Für eine
Überführungsfahrt ohne Karte (z. B. ab Werk zum Standort) darf das Gerät nicht
endkalibriert sein. Seit dem 11.04.2007 ist die neue EWG VO 561/2006 in Kraft. Sie hat
die bisherige EWG VO 3820/85 abgelöst und neue Vorschriften zu den Lenk- und
Ruhezeiten mit sich gebracht. Daher ist es sinnvoll die Fahrer, Disponenten und weitere
am Transport beteiligte Personen auszubilden.
Berufskraftfahrer die geschult wurden, sind in der Lage die gesetzlich vorgeschriebenen
Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und das digitale Kontrollgerät ordnungsgemäß zu
bedienen. Wir empfehlen den EFAS der intellic Germany GmbH der mit einfacher
Bedienung und innovativen Ideen den Fahrer bei seiner täglichen Arbeit unterstützt.
Alleiniger Vertrieb und Einbau in der Region Salzgitter durch den Distributor
TACHOWORXX UG.
www.tachoworxx.de
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Digitaler Tachograph