Wir empfehlen diese Weiterbildungen bis zu dem Zeitpunkt anzustreben, zu dem die Fahrerlaubnis
verlängert werden muss. Die nach §5 BKrFQG vorgeschriebene Weiterbildung hat einen Umfang von
35 Zeitstunden und gilt für Fahrzeuge > 3,5t zGM.
Eine Aufteilung auf mindestens 7 Zeitstunden pro Jahr ist möglich. Die Weiterbildungen sind alle 5
Jahre zu wiederholen.
Wir bieten Ihnen als anerkannte Schulungsstätte die vorgeschriebenen Inhalte in 5 Modulen an.
Jedes Modul schließt mit einer offiziellen Teilnahmebescheinigung ab. Diese müssen der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde bei Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
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Berufskraftfahrer Einleitung